Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab 21. Juli
Zum 21. Juli 2026 wurde die KfW-Heizungsförderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude, KfW 458) reformiert. Kurz: Es gibt weniger Zuschuss als vorher – aber der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird weiterhin kräftig gefördert, in der Spitze mit bis zu 22.400 €. Was bleibt, was gekürzt wird und warum sich frühes Handeln jetzt besonders lohnt.
Was bleibt
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten – für jeden, der eine förderfähige Heizung (z. B. Wärmepumpe) einbaut.
- Deckel: bis 70 % Gesamtförderung, für einkommensschwache Haushalte bis 80 %.
- Struktur: Zuschuss über die KfW, beantragt vor Vorhabenbeginn. Am Grundprinzip ändert sich nichts.
Was gekürzt wird
Der Sparzwang trifft vor allem die Zusatzboni und die anrechenbaren Kosten:
- Förderfähige Höchstkosten gesenkt: von 30.000 € auf 28.000 € (erste Wohneinheit). Und sie sinken weiter – alle sechs Monate um 750 €, bis auf 22.000 € ab August 2030.
- Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt und gestaffelt: Er ist jetzt 16 % (statt 20 %) und läuft über die Jahre aus – 12 % ab Februar 2027, dann 8 %, 4 % und ab August 2028 gar nicht mehr. Ihn gibt es für den Austausch alter Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen (bzw. über 20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizungen).
- Effizienzbonus (5 %) für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag (2.500 € bei Biomasse) entfallen komplett.
Der Einkommensbonus bleibt, gestaffelt nach Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt (mit Kindergeldanspruch), wird die maßgebliche Grenze einmalig um 10.000 € angehoben – unabhängig von der Zahl der Kinder (die 50.000-€-Grenze wird so zu 60.000 €).
Boni im Überblick (Stand ab 21.07.2026)
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % (sinkt ab 2027) | alte Heizung raus, selbst genutzt |
| Einkommensbonus | 10 – 40 % | zu versteuerndes Einkommen ≤ 50.000 € |
| Maximal | 70 % (einkommensschwach 80 %) | – |
Was heißt das in Euro?
Ein Beispiel: Eine Wärmepumpe kostet inklusive Einbau 25.000 €, die alte Gasheizung fliegt raus, das Haushaltseinkommen liegt über 50.000 €.
- Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeitsbonus 16 % = 46 % von 25.000 € → 11.500 € Zuschuss.
- Bei einkommensschwächeren Haushalten kommt der Einkommensbonus dazu – bis zum Deckel von 70 bzw. 80 %.
Der maximale Zuschuss liegt bei 22.400 € (80 % von 28.000 € anrechenbaren Kosten).
Was von den Anschaffungskosten Ihrer Wärmepumpe nach Förderung übrig bleibt, überschlagen Sie im Detail mit dem Rechner.
Mehrere Wohneinheiten (Mehrfamilienhaus)
Die förderfähigen Höchstkosten gelten je Wohneinheit und sind gestaffelt:
- 1. Wohneinheit: 28.000 €
- 2. bis 6. Wohneinheit: je 15.000 €
- ab der 7. Wohneinheit: je 8.000 €
Bei einer zentralen Heizung fürs ganze Haus zählen diese Beträge zusammen. Ein Dreifamilienhaus kommt so auf 28.000 € + 2 × 15.000 € = 58.000 € förderfähige Kosten – bei 30 % Grundförderung sind das bis zu 17.400 € Zuschuss (plus mögliche Boni). Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt für selbst genutzte Einheiten; der Einkommensbonus nur für selbst nutzende Eigentümer.
Wärmepumpe: ab 2027 entscheidet die Herkunft
Ab dem ersten Quartal 2027 wird die Grundförderung für Wärmepumpen nach dem Ursprung des Geräts gestaffelt:
- Die Grundförderung sinkt für alle Wärmepumpen auf 15 %.
- Für Geräte aus EU-Produktion kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % obendrauf – unterm Strich also wieder rund 30 %, wie heute.
- Geräte von außerhalb der EU bleiben bei 15 % – die Grundförderung ist damit effektiv halbiert.
Klima- und Einkommensbonus kommen bei beiden Varianten weiterhin obendrauf; der Unterschied steckt allein in der Grundförderung.
Rechenbeispiel (Wärmepumpe für 25.000 €, nur die Grundförderungs-Ebene, ab 2027):
| Herkunft | Grundförderung | Zuschuss |
|---|---|---|
| EU-Gerät | 15 % + 15 % Wertschöpfungsbonus = 30 % | 7.500 € |
| Nicht-EU-Gerät | 15 % | 3.750 € |
Allein die Herkunft macht hier 3.750 € Unterschied. Wer ab 2027 kauft, sollte also gezielt nach einer in der EU gefertigten Wärmepumpe fragen. (Diese Staffelung gilt ab 2027 und kann sich im Detail noch ändern.)
Warum sich frühes Handeln lohnt
Der Klimageschwindigkeitsbonus ist so gebaut, dass er mit der Zeit schrumpft: 16 % jetzt, ab Februar 2027 nur noch 12 %, danach immer weniger. Auch die anrechenbaren Höchstkosten sinken halbjährlich. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sichert sich mit einem frühen Antrag den höheren Fördersatz.
Bestandsschutz für laufende Anträge
Für Förderanträge, die vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden, gelten die bisherigen (höheren) Regeln. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig. Neue Anträge laufen zu den oben genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Wird die Wärmepumpe 2026 noch gefördert? Ja. Grundförderung 30 % plus Boni, in der Spitze bis 70 % (einkommensschwach 80 %) und maximal 22.400 €.
Was hat sich am 21. Juli 2026 konkret geändert? Förderfähige Kosten 30.000 → 28.000 €, Klimageschwindigkeitsbonus 20 → 16 % (und weiter sinkend), Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss? 22.400 € – das sind 80 % der anrechenbaren 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Gilt die alte Förderung noch für mich? Wenn Ihr Antrag vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurde: ja. Danach gelten die neuen Sätze.
Wo beantrage ich die Förderung? Über die KfW, immer vor Auftragsvergabe. Der Schritt-für-Schritt-Weg steht im Förder-Ratgeber.
Rechnen Sie aus, was eine Wärmepumpe nach der neuen Förderung noch kostet: 👉 Wärmepumpe & Förderung durchrechnen
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Stand: 21. Juli 2026 – Angaben nach KfW/BEG zum Reformstand vom 21.07.2026; Förderbedingungen können sich ändern.