Wärmepumpen-Förderung 2026: Bis zu 70 % vom Staat

Der Staat zahlt beim Heizungstausch kräftig mit: Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), abgewickelt von der KfW im Programm 458, sind bis zu 70 % der Kosten drin – maximal 21.000 € Zuschuss. Wie sich das zusammensetzt und warum sich Eile lohnt, steht hier. (Stand: Juli 2026 – Fördersätze ändern sich, vor dem Antrag den aktuellen Stand prüfen.)

Die Bausteine der Förderung

Der Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilen zusammen, die addiert werden:

  • Grundförderung: 30 % – für alle, die eine förderfähige Wärmepumpe einbauen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % – für den schnellen Austausch einer alten fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle) im selbst genutzten Haus. Wichtig: Dieser Bonus sinkt planmäßig – er wird schrittweise reduziert, ab 2027 alle sechs Monate weiter. Wer früher tauscht, bekommt mehr.
  • Einkommensbonus: bis 40 % – für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 30.000 €, darüber gestaffelt weniger.

Zusammen sind das rechnerisch mehr, aber es gilt eine Obergrenze von 70 %.

Die Deckel: 30.000 € Kosten, 21.000 € Zuschuss

Gefördert werden Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit (Einfamilienhaus). Mehr wird nicht angerechnet. Bei der maximalen Quote von 70 % ergibt das einen Zuschuss von bis zu 21.000 €.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir eine Wärmepumpe samt Einbau für 30.000 €:

  • Standardfall (Grundförderung + Klimabonus = 50 %): 15.000 € Zuschuss, Ihr Eigenanteil rund 15.000 €.
  • Maximalfall (schneller Austausch, niedriges Einkommen → gedeckelt auf 70 %): 21.000 € Zuschuss, Eigenanteil nur 9.000 €.

So wird aus einer zunächst teuren Wärmepumpe eine, die im Unterhalt günstiger heizt als Gas – und in der Anschaffung kräftig bezuschusst ist. Was die Wärmepumpe nach Abzug der Förderung bei Ihnen kostet und spart, rechnen Sie hier durch: Wärmepumpe durchrechnen.

Voraussetzungen, die Sie kennen sollten

  • Mindest-Jahresarbeitszahl 3,0 (nach VDI 4650) – die rechnen die Fachbetriebe ohnehin ein. Mehr dazu im Wärmepumpen-Ratgeber.
  • Die richtige Reihenfolge (wichtig!): Schließen Sie zuerst einen Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält – er wird also erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. Dafür stellt Ihnen der Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag (BzA) aus, mit der Sie den KfW-Antrag einreichen – vor Beginn der Umsetzung. Erst nach der Förderzusage wird gebaut; nach Fertigstellung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, dann fließt der Zuschuss. Wer ohne diese Bedingung beauftragt und erst danach beantragt, verliert den Anspruch komplett.
  • Umsetzung durch einen Fachbetrieb.

Warum sich Tempo lohnt

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist bewusst als Anreiz zum schnellen Handeln gebaut: Er wird planmäßig reduziert und schrumpft ab 2027 alle sechs Monate weiter. Jedes Jahr Warten kostet also bares Fördergeld – zusätzlich zu der Unsicherheit, wie sich die Förderlandschaft insgesamt entwickelt.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung bekomme ich? Mindestens 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % – maximal 21.000 € bei 30.000 € förderfähigen Kosten.

Bekomme ich den Klimabonus? Wenn Sie eine alte fossile Heizung im selbst genutzten Haus zügig ersetzen, ja – aktuell 20 %, Tendenz sinkend.

Wann muss ich den Antrag stellen? Vor der verbindlichen Auftragsvergabe, über die KfW.

Lohnt sich die Wärmepumpe auch mit der Förderung noch? Gerade mit ihr – der Zuschuss senkt die Anschaffung deutlich, im Unterhalt heizt sie ohnehin günstiger.


Rechnen Sie durch, was eine Wärmepumpe nach Abzug der Förderung bei Ihnen kostet und spart: 👉 Wärmepumpe durchrechnen

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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Unabhängig & kostenlos – wir verkaufen keine Anlagen, sondern rechnen ehrlich.

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