Energetische Sanierung von der Steuer absetzen: 20 % (§35c)

Kurz zusammengefasst: Wer sein selbst bewohntes Haus energetisch saniert, kann über §35c EStG insgesamt 20 % der Kosten von der Steuer zurückholen – maximal 40.000 €, verteilt auf drei Jahre. Das ist die Alternative zum Zuschuss von KfW/BAFA: Für dieselbe Maßnahme gibt es entweder den Steuerbonus oder die BEG-Förderung, nie beides. Hier steht, wie viel drin ist, was zählt – und wann sich welcher Weg lohnt.

Wie viel bekomme ich zurück?

Der Steuerbonus zieht 20 % der Aufwendungen direkt von Ihrer Steuerschuld ab – nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Verteilt wird das über drei Jahre:

Jahr Abzug von der Steuerschuld Höchstbetrag
1. Kalenderjahr 7 % der Kosten 14.000 €
2. Kalenderjahr 7 % der Kosten 14.000 €
3. Kalenderjahr 6 % der Kosten 12.000 €
Summe 20 % 40.000 €

Der Höchstbetrag von 40.000 € gilt pro Objekt (Wohnung/Haus). Angerechnet werden Material- und Arbeitskosten samt notwendiger Nebenarbeiten. Wichtig: Sie brauchen in den drei Jahren auch eine entsprechend hohe Steuerschuld – wer wenig Steuern zahlt, kann den Bonus nicht voll ausschöpfen.

Voraussetzungen

  • Selbst genutzt: Sie bewohnen die Immobilie im jeweiligen Jahr ausschließlich selbst. Vermietete Objekte sind ausgeschlossen.
  • Gebäude älter als 10 Jahre bei Beginn der Maßnahme.
  • Fachbetrieb: Die Arbeiten führt ein Fachunternehmen aus und stellt eine Bescheinigung nach amtlichem Muster aus.
  • Rechnung in deutscher Sprache über die Maßnahme, die Arbeit und die Adresse – und unbare Zahlung aufs Konto des Betriebs (keine Barzahlung).

Welche Maßnahmen zählen

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach oder Geschossdecken
  • Fenster und Außentüren erneuern
  • Heizungstausch auf eine förderfähige Anlage (z. B. Wärmepumpe) – Gasheizungen sind seit 2023 ausgeschlossen
  • Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen
  • Sommerlicher Wärmeschutz und digitale Systeme zur Verbrauchsoptimierung

Zusätzlich sind 50 % der Kosten einer Energieberatung absetzbar.

Der Steuerbonus ist zeitlich befristet: Er gilt für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden.

BEG-Zuschuss oder Steuerbonus – was lohnt sich?

Die entscheidende Frage, denn für dieselbe Maßnahme geht nur eins. Faustregel:

  • Für den Heizungstausch (Wärmepumpe) gewinnt fast immer die BEG-Förderung. Dort sind bis zu 70 % drin (einkommensschwach 80 %) – gegenüber 20 % über die Steuer. Beispiel: 28.000 € Wärmepumpe → BEG bis 22.400 € vs. Steuerbonus 5.600 €.
  • Der Steuerbonus lohnt, wenn Sie keine BEG-Förderung bekommen oder wollen (z. B. Maßnahme ohne BEG-Zuschuss, kein Antrag vor Auftragsvergabe gestellt, oder Sie scheuen den Antragsweg).
  • Clever kombinieren über verschiedene Maßnahmen: Sie dürfen für die Heizung die BEG-Förderung und im selben Jahr für andere Maßnahmen (z. B. Fenster oder Dachdämmung) den Steuerbonus nutzen – nur eben nicht doppelt für dasselbe.

Details zur Zuschuss-Seite stehen im Ratgeber zur Heizungsförderung 2026 und in der Wärmepumpen-Förderung Schritt für Schritt.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich über §35c absetzen? 20 % der Kosten, maximal 40.000 € pro Objekt, verteilt auf drei Jahre (7 % / 7 % / 6 %).

Kann ich Steuerbonus und BEG-Förderung kombinieren? Nicht für dieselbe Maßnahme – da gilt entweder/oder. Für unterschiedliche Maßnahmen dürfen Sie verschiedene Wege wählen.

Muss das Haus ein bestimmtes Alter haben? Ja, bei Beginn der Sanierung mindestens zehn Jahre.

Brauche ich einen Energieberater? Für den Steuerbonus reicht die Bescheinigung des ausführenden Fachbetriebs. Eine Energieberatung ist nicht Pflicht, ihre Kosten sind aber zur Hälfte absetzbar.

Lohnt sich der Steuerbonus für die Wärmepumpe? Meist nicht gegenüber der BEG-Förderung – die bringt mit bis zu 70/80 % deutlich mehr als die 20 % über die Steuer. Der Steuerbonus ist eher der Weg, wenn keine BEG-Förderung infrage kommt.


Bevor Sie über den Steuerweg nachdenken: Rechnen Sie zuerst aus, was Ihre Wärmepumpe nach der BEG-Förderung kostet – oft ist der Zuschuss der bessere Hebel als die 20 % über die Steuer. 👉 Wärmepumpe & Förderung durchrechnen

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Stand: Juli 2026 – Angaben nach §35c EStG und BMF-Schreiben; Steuerregeln können sich ändern, im Zweifel Steuerberatung hinzuziehen.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Unabhängig & kostenlos – wir verkaufen keine Anlagen, sondern rechnen ehrlich.

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