Klimageschwindigkeitsbonus 2026: 16 % – und wie er sinkt
Kurz zusammengefasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus ist der Extra-Zuschlag, den es beim schnellen Austausch einer alten fossilen Heizung obendrauf gibt. Seit dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 % der förderfähigen Kosten (vorher 20 %) – und er sinkt ab Februar 2027 stufenweise auf null. Genau deshalb steckt im Wort „Geschwindigkeit" bares Geld: Wer früher tauscht, bekommt mehr.
Wie hoch ist der Bonus – und wie lange noch?
Der Bonus ist so gebaut, dass er über die Jahre ausläuft. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt er, danach halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August) um vier Prozentpunkte:
| Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| seit 21.07.2026 | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 0 % (entfällt) |
Was das in Euro heißt
Gerechnet wird auf die förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € (erste Wohneinheit). Jede Stufe von vier Prozentpunkten sind damit 1.120 € Zuschuss.
- Heute (16 %): 4.480 € allein aus dem Klimabonus.
- Ab Februar 2027 (12 %): nur noch 3.360 € – 1.120 € weniger fürs bloße Warten.
- Ab August 2028: 0 € – der Bonus ist weg.
Über den gesamten Absenkpfad summiert sich das auf bis zu 4.480 € – Fördergeld, das einzig davon abhängt, wann Sie den Antrag stellen.
Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
Zwei Bedingungen müssen zusammenkommen:
- Sie tauschen eine alte fossile Heizung aus – konkret eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung, oder eine Gas- bzw. Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist.
- Sie nutzen das Haus selbst (selbst bewohntes Eigentum).
Der Bonus gilt zusätzlich zur Grundförderung von 30 %. Zusammen sind das beim Heizungstausch also aktuell 46 % – bevor ein möglicher Einkommensbonus dazukommt.
So passt er ins Gesamtbild
Der Klimabonus ist einer von drei Bausteinen der Heizungsförderung:
- Grundförderung: 30 % – für alle.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % – dieser Artikel.
- Einkommensbonus: bis 40 % – abhängig vom Haushaltseinkommen, siehe Einkommensbonus Heizung.
Gedeckelt ist die Summe bei 70 % (für einkommensschwache Haushalte bis 80 %). Den kompletten Überblick über die Reform gibt der Ratgeber zur Heizungsförderung 2026.
Warum sich Tempo wirklich lohnt
Der Absenkpfad ist politisch gewollt: Er soll zum schnellen Tausch anschieben. Für Sie heißt das nüchtern gerechnet: Jedes halbe Jahr, das Sie ab 2027 warten, kostet 1.120 € Fördergeld – zusätzlich zur allgemeinen Unsicherheit, wie sich die Förderung darüber hinaus entwickelt. Wer den Tausch ohnehin plant, sichert sich mit einem frühen Antrag den höheren Satz.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus 2026? Seit dem 21. Juli 2026 sind es 16 % der förderfähigen Kosten. Ab Februar 2027 sinkt er auf 12 %, danach halbjährlich weiter bis auf null im August 2028.
Für welche alte Heizung gibt es den Bonus? Für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung – oder einer Gas-/Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist.
Bekomme ich den Bonus auch als Vermieter? Nein, er ist an die Selbstnutzung geknüpft. Vermietete Einheiten erhalten die Grundförderung, aber nicht den Klimageschwindigkeitsbonus.
Zählt der Bonus zusätzlich zur Grundförderung? Ja. 30 % Grund + 16 % Klimabonus = 46 %, plus möglicher Einkommensbonus, gedeckelt bei 70 bzw. 80 %.
Wann muss ich handeln, um die 16 % zu sichern? Solange Ihr Antrag vor dem 1. Februar 2027 gestellt und bewilligt ist, gelten die 16 %. Danach greift die niedrigere Stufe.
Rechnen Sie aus, wie viel von Ihrer Wärmepumpe nach Grund-, Klima- und Einkommensbonus übrig bleibt: 👉 Förderung durchrechnen
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Stand: 21. Juli 2026 – Angaben nach KfW/BEG zum Reformstand vom 21.07.2026; Förderbedingungen können sich ändern.