Propan (R290) in der Wärmepumpe: Warum fast alle umgestellt haben
Kurz zusammengefasst: R290 ist schlicht Propan. Es ist kein fluoriertes Treibhausgas und wird deshalb von keiner EU-Ausstiegsfrist erfasst. Sein Treibhauspotenzial liegt bei 0,02 – nicht bei den überall zitierten „3". Ab 1. Januar 2027 dürfen in der EU keine Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und keine Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW mehr mit F-Gasen ab GWP 150 verkauft werden. Damit fällt auch R-32 aus diesen Geräteklassen. In unserer eigenen Marktauswertung vom 02.09.2026 haben wir 18 Marken mit zusammen 134 R290-Geräten gezählt – im Wohngebäudebereich ist Propan inzwischen der Normalfall. Der Preis dafür: Propan ist brennbar, und das bestimmt mit, wo das Gerät stehen darf.
Die Zahl, die fast überall falsch steht
Für Propan kursiert seit Jahren der Wert „GWP 3". Er ist überholt. Der Sechste IPCC-Sachstandsbericht (AR6, WG1 Kapitel 7, Tabelle 7.SM.7) weist für Propan ein GWP-100 von 0,02 aus. Die EU hat genau diesen Wert übernommen: In Anhang VI der Verordnung (EU) 2024/573 steht Propan (R-290) mit 0,02, per Fußnote ausdrücklich „gestützt auf den Sechsten Sachstandsbericht des IPCC".
Wichtig ist dabei ein Punkt, an dem sich viele Artikel widersprechen: Es gibt zwei GWP-Welten, und beide sind richtig – für jeweils andere Zwecke.
- IPCC AR6 = der aktuelle physikalische Stand. Für Klimabilanzen die richtige Liste.
- Anhang I der F-Gase-Verordnung = das Quotenrecht. Diese Liste rechnet bei den HFKW noch nach dem Vierten Sachstandsbericht (AR4). Für Verbote und Fristen zählt sie – auch wenn ihre Zahlen älter sind.
Wer eine GWP-Zahl nennt, muss also dazusagen, nach welcher Konvention. Sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen.
| Kältemittel | GWP-100 nach IPCC AR6 | GWP-100 nach VO (EU) 2024/573 | Status nach F-Gase-Verordnung |
|---|---|---|---|
| R-290 (Propan) | 0,02 | 0,02 (Anhang VI, AR6-Basis) | kein F-Gas – von den Verboten nicht erfasst |
| R-32 | 771 | 675 (Anhang I, AR4-Basis) | F-Gas, über der Grenze 150 |
| R-410A (50 % R-32 / 50 % R-125) | in AR6 nicht gelistet (dort nur Reinstoffe) | nicht namentlich gelistet; nach der Rechenmethode in Anhang VI ergibt sich rund 2.088 | F-Gas, über der Grenze 150 |
| R-134a | 1.530 | 1.430 (Anhang I, AR4-Basis) | F-Gas, über der Grenze 150 |
Quellen: IPCC AR6 WG1, Tabelle 7.SM.7; Greenhouse Gas Protocol, GWP-Tabelle August 2024 (AR4/AR5/AR6-Spalten); Verordnung (EU) 2024/573, Anhänge I und VI.
Für R-410A finden Sie im Netz oft eine exakte IPCC-Zahl. Die gibt es nicht: Der AR6 listet Gemische nicht. Die 2.088 oben sind das Ergebnis der amtlichen Rechenmethode aus Anhang VI der Verordnung – korrekt, aber eben eine Rechnung, kein IPCC-Wert.
Was ab wann gilt: die F-Gas-Fristen
Die Fristen stehen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573. Sie betreffen das Inverkehrbringen, also den Verkauf neuer Geräte – nicht den Betrieb Ihrer bestehenden Anlage.
| Ab | Was nicht mehr verkauft werden darf |
|---|---|
| 01.01.2027 | Monoblock-/in sich geschlossene Wärmepumpen bis 50 kW mit F-Gasen ab GWP 150 |
| 01.01.2027 | Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150 |
| 01.01.2029 | Luft-Luft-Splitgeräte bis 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150; Splitgeräte über 12 kW ab GWP 750 |
| 01.01.2030 | größere in sich geschlossene Geräte mit F-Gasen ab GWP 150 |
| 01.01.2032 | Monoblock-Geräte bis 12 kW mit F-Gasen – ganz, unabhängig vom GWP |
| 01.01.2033 | Splitgeräte über 12 kW mit F-Gasen ab GWP 150 |
| 01.01.2035 | Splitgeräte bis 12 kW mit F-Gasen – ganz |
Für Standorte, an denen Sicherheitsanforderungen den Einsatz brennbarer Alternativen nicht zulassen, sieht die Verordnung jeweils einen erhöhten Grenzwert von GWP 750 vor.
Rechnen Sie das einmal durch: Ein typisches Einfamilienhaus-Gerät ist ein Monoblock oder ein kleines Luft-Wasser-Split unter 12 kW. Beide Klassen sind ab 2027 auf GWP unter 150 begrenzt – und R-32 liegt mit 675 klar darüber. Deshalb hat der Markt umgestellt, und zwar früher als nötig: Hersteller entwickeln keine Baureihe, die drei Jahre später nicht mehr verkäuflich ist.
Und Ihre alte R-410A-Anlage? Sie darf weiterlaufen. Ein Verwendungsverbot für Wartung greift ab dem 01.01.2026 erst bei F-Gasen mit GWP 2.500 oder mehr (Art. 13 Abs. 4 der Verordnung) – R-410A liegt mit rund 2.088 darunter. Teurer wird Kältemittel durch die sinkenden Quoten trotzdem.
Warum unsere Zählung so deutlich ausfiel
Wir wollten für einen internen Vergleich „die zehn wichtigsten Hersteller mit R290-Geräten" zusammenstellen. Herausgekommen sind 18 Marken mit zusammen 134 Geräten (eigene Auswertung, Stand 02.09.2026, Belegdokument docs/wp-r290-recherche.md). Wir bewerten hier bewusst keine Marke – die Aussage ist nur: Die Auswahl ist groß, und wer heute kauft, muss R290 nicht suchen.
Einen belastbaren Prozentwert zum Marktanteil nennen wir bewusst nicht. Der Bundesverband Wärmepumpe zeigt in seiner Kältemittelstatistik vom 23.06.2025 zwar, dass R-410A seit 2021 stark zurückgeht und R-32 und R290 zulegen, veröffentlicht aber keine Zahlen dazu. Kursierende Prozentangaben haben wir nirgends nachvollziehen können.
Vorlauftemperatur: der Grund, warum Altbau-Besitzer hinschauen
Propan erreicht thermodynamisch höhere Vorlauftemperaturen als die gängigen F-Gase. Hersteller geben für R290-Geräte im Datenblatt häufig 70 bis 75 °C als Maximum an. Das ist eine Herstellerangabe, keine amtlich geprüfte Größe – aber es ist der Grund, warum diese Geräte im unsanierten Bestand überhaupt zur Debatte stehen: Alte Heizkörper können bleiben.
Zur Einordnung: Die Ökodesign-Regeln (Verordnung (EU) Nr. 813/2013 mit EN 14825) prüfen Wärmepumpen bei 55 °C (Mitteltemperatur) und 65 °C (Hochtemperatur). Alles darüber ist Reserve für kalte Tage, kein Dauerbetriebspunkt.
Und hier die ehrliche Kehrseite: Hohe Vorlauftemperatur kostet Effizienz. Der Fraunhofer-ISE-Feldtest im Gebäudebestand (Abschlussbericht 27.07.2020) maß bei Luft-Wärmepumpen Jahresarbeitszahlen zwischen 2,5 und 3,8 bei einem Mittel von 3,1 – und nennt die erforderliche Heizkreistemperatur als maßgeblichen Einflussfaktor. „Geht bis 75 °C" heißt also nicht „läuft günstig bei 75 °C". Wer ernsthaft rechnet, senkt zuerst die nötige Vorlauftemperatur und wählt dann das Gerät. Mehr dazu in unseren Ratgebern zur Frage, wann sich eine Wärmepumpe rechnet und zur Jahresarbeitszahl.
Brennbarkeit: was das praktisch bedeutet
Propan ist in die Sicherheitsgruppe A3 eingestuft – gering toxisch, aber hochentzündlich (Einordnung nach DIN EN 378-1; so auch beschrieben in KKA Kälte Klima Aktuell, Großkälte 2022). Das ist kein Grund zur Dramatik, aber es hat konkrete Folgen für die Aufstellung:
- Schutzbereich. Die Aufstellungsplanung folgt DIN EN 378 bzw. VDMA 24020. In der Praxis heißt das: mindestens 1 m Abstand am Boden zu Fenstern, Türen, Lüftungsöffnungen, Lichtschächten und Kellerabgängen, rund 0,5 m an der Geräteoberkante (cci Dialog, Kriterien zur Außenaufstellung).
- Keine Zündquellen im Schutzbereich – also keine Steckdosen, Lichtschalter, Grills oder offenen Flammen.
- Nicht in Senken. Propan ist schwerer als Luft. Ein Leck sammelt sich unten, deshalb gehört das Gerät nicht in Mulden, Lichtschächte oder Kellerschächte.
- Innenaufstellung ist die kritischere Variante. Der Bundesverband Wärmepumpe weist darauf hin, dass Geräte mit mehr als 150 g Propan innen zusätzlichen technischen Aufwand erfordern. Nicht zufällig hat das Fraunhofer ISE in seinem Projekt LC R290 (Mitteilung vom 28.07.2026) eine dezentrale Wohnungslösung mit exakt 150 g gebaut – damit die Aufstellung in Küche oder Hauswirtschaftsraum möglich bleibt.
Zur Größenordnung ordnet der Bundesverband Wärmepumpe ein: Eine handelsübliche Gasflasche fürs Grillen enthält mehr Propan als eine Wärmepumpe, die ein Einfamilienhaus beheizt.
Der praktische Punkt für Sie: Der Schutzbereich schränkt mögliche Standorte ein. Eine enge Grundstücksgrenze, ein Kellerfenster an der falschen Stelle oder eine Terrasse direkt daneben können den Wunschplatz ausschließen. Das gehört vor die Bestellung, nicht danach – lassen Sie den Aufstellort vom Fachbetrieb prüfen.
Kosten und Förderung
Einen belastbaren Preisaufschlag für R290 gegenüber R-32 können wir nicht seriös beziffern; die Angebotspreise streuen zu stark. Was die Größenordnung einer Wärmepumpen-Investition angeht, haben wir die Zahlen im Ratgeber Wärmepumpe: Kosten aufgeschlüsselt.
Ein häufiges Missverständnis noch: Die Förderung hängt aktuell nicht am Kältemittel. Das KfW-Merkblatt 458 (Stand 07/2026) kennt nur noch Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Der frühere Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel ist zum 21.07.2026 entfallen. Details im Ratgeber Heizungsförderung 2026.
FAQ
Ist eine Propan-Wärmepumpe gefährlich? Propan ist brennbar (Sicherheitsgruppe A3), und deshalb gelten Regeln – kein Zufall, sondern Absicht. Normgerecht aufgestellt, mit eingehaltenem Schutzbereich von rund 1 m zu Fenstern, Türen und Lichtschächten und ohne Zündquellen in diesem Bereich, ist der Betrieb beherrschbar. Die Füllmengen sind klein: Laut Bundesverband Wärmepumpe enthält eine Grill-Gasflasche mehr Propan als eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus. Kritisch wird es dort, wo geschludert wird – Aufstellung in einem Lichtschacht, zu dicht am Kellerfenster, oder Innenaufstellung mit mehr als 150 g ohne die dann nötigen Zusatzmaßnahmen.
Wird R-32 verboten? In den kleinen Geräteklassen praktisch ja. Ab 01.01.2027 dürfen Monoblock-Wärmepumpen bis 50 kW und Luft-Wasser-Splitgeräte bis 12 kW nicht mehr mit F-Gasen ab GWP 150 in Verkehr gebracht werden (Anhang IV der VO (EU) 2024/573); R-32 liegt nach der Verordnungsliste bei 675. Es ist ein Verkaufsverbot für neue Geräte, kein Betriebsverbot.
Muss ich meine alte R-410A-Wärmepumpe austauschen? Nein. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und gewartet werden. Das Verwendungsverbot für die Wartung ab 01.01.2026 gilt für F-Gase mit GWP 2.500 oder mehr; R-410A liegt nach der Rechenmethode der Verordnung mit rund 2.088 darunter. Rechnen Sie aber damit, dass Kältemittel durch die sinkenden EU-Quoten teurer wird.
Reicht eine R290-Wärmepumpe für alte Heizkörper? Oft ja, aber die Frage ist nicht das Kältemittel, sondern die nötige Vorlauftemperatur Ihres Hauses. Datenblatt-Maxima von 70–75 °C bedeuten nicht, dass der Betrieb dort wirtschaftlich ist – je höher der Vorlauf, desto schlechter die Jahresarbeitszahl. Der sinnvolle Weg: erst die Heizlast berechnen und die erforderliche Vorlauftemperatur ermitteln lassen, dann das Gerät auswählen. Eine erste Einordnung, was das für Ihre Kosten heißt, liefert der Wärmepumpen-Rechner.