Der richtige Stromtarif für die Wärmepumpe
Nicht nur wie viel Strom Ihre Wärmepumpe zieht entscheidet über die Kosten, sondern vor allem der Preis pro Kilowattstunde. Und den müssen Sie nicht zum vollen Haushaltstarif von rund 34 ct zahlen: Über einen Wärmepumpentarif, den §14a-Netzentgelt-Rabatt und eigenen PV-Strom sind 20 ct und weniger drin. Bei 4.500 kWh im Jahr sind das schnell mehrere Hundert Euro Unterschied. Hier die vier Wege im Überblick.
Weg 1: Der Wärmepumpentarif
Viele Versorger bieten einen eigenen, günstigeren Wärmepumpentarif an – aktuell meist 20 bis 28 ct/kWh statt der rund 34 ct für Haushaltsstrom. Voraussetzung ist in der Regel ein separater Zähler für die Wärmepumpe. Der Haken: Diese Tarife sind oft unterbrechbar, der Netzbetreiber darf die Wärmepumpe also zu Spitzenzeiten kurz drosseln. In der Praxis überbrückt der Wärmespeicher des Heizsystems diese Zeiten problemlos. Ein eigener Zähler kostet etwas Grundgebühr – das rechnet sich meist ab rund 5.000 kWh Jahresverbrauch. Ob sich der zweite Zähler bei Ihrem Verbrauch lohnt, sehen Sie im Wärmepumpen-Rechner.
Weg 2: Reduziertes Netzentgelt nach §14a EnWG
Als steuerbare Verbrauchseinrichtung bekommt die Wärmepumpe nach §14a EnWG einen Netzentgelt-Rabatt. Sie wählen dabei zwischen zwei Modulen – nicht beides gleichzeitig für dieselbe Anlage:
- Modul 1 – pauschale Entlastung: ein fester Betrag pro Jahr, der vom Netzentgelt abgezogen wird (je nach Netzbetreiber sehr unterschiedlich, grob 100–190 €). Läuft über den normalen Zähler, kein zweiter nötig.
- Modul 2 – reduzierter Arbeitspreis: der Netzentgelt-Arbeitspreis sinkt deutlich – bei vielen Netzbetreibern von rund 7 ct auf etwa 2,9 ct/kWh. Das setzt aber einen separaten Zähler voraus. Modul 2 lohnt daher erst, wenn die Ersparnis pro kWh die Modul-1-Pauschale plus die Kosten fürs zweite Messsystem schlägt – grob ab 3.000 bis 4.000 kWh im Jahr.
Im Gegenzug darf der Netzbetreiber die Leistung netzorientiert steuern; eine Mindestleistung bleibt aber immer garantiert, ein echtes Abschalten gibt es nicht. Mehr dazu im Ratgeber §14a EnWG einfach erklärt.
Weg 3: Dynamischer Stromtarif – nur mit Speicher sinnvoll
Ein dynamischer Tarif koppelt Ihren Preis an die Strombörse: In günstigen Stunden zahlen Sie wenig, in teuren viel. Der Vorteil entsteht aber nur, wenn Sie den Verbrauch verschieben können – also einen Wärmespeicher (Pufferspeicher) oder Hausakku haben, mit dem Sie in den billigen Stunden „vorheizen" bzw. laden.
Wichtig: Hängt die Wärmepumpe über Modul 2 an einem separaten Zähler ohne Speicher, gibt es faktisch nichts zu verschieben – dann bringt ein dynamischer Tarif kaum etwas. Dynamische Tarife spielen ihre Stärke mit Puffer, Hausakku oder einer trägen Fußbodenheizung aus, nicht als Selbstzweck.
Weg 4: Eigener PV-Strom – die günstigste Kilowattstunde
Jede Kilowattstunde vom eigenen Dach kostet Sie faktisch nur die Gestehungskosten und ersetzt teuren Netzstrom – das ist konkurrenzlos günstig. Die Kombination aus Photovoltaik und Wärmepumpe ist deshalb einer der stärksten Hebel überhaupt, besonders bei einer abbezahlten PV-Anlage nach Ende der Einspeisevergütung. Im Winter deckt die PV zwar nur einen Teil des Wärmepumpenstroms, in den Übergangszeiten aber einen erheblichen.
Welche Kombination für wen?
- Wenig Verbrauch (< 3.000 kWh), kein zweiter Zähler gewünscht: §14a Modul 1 über den Hauptzähler, dazu wenn möglich PV-Eigenverbrauch.
- Hoher Verbrauch (> 4.000 kWh): separater Zähler mit Wärmepumpentarif oder §14a Modul 2 – durchrechnen, was bei Ihrem Netzbetreiber mehr bringt.
- PV und/oder Speicher vorhanden: Eigenverbrauch maximieren, dynamischer Tarif als Ergänzung für die Netz-Bezugsstunden.
Was die einzelnen Optionen bei Ihrem Verbrauch und Netzbetreiber konkret sparen, rechnet der Rechner durch.
Häufige Fragen
Was kostet Wärmepumpenstrom pro kWh? Mit Wärmepumpentarif meist 20–28 ct statt 34 ct Haushaltsstrom; mit §14a-Rabatt und eigenem PV-Strom noch weniger.
Brauche ich einen separaten Zähler? Für den Wärmepumpentarif und für §14a Modul 2 ja. Für §14a Modul 1 nicht.
Lohnt sich ein dynamischer Tarif für die Wärmepumpe? Nur, wenn Sie den Verbrauch verschieben können – über einen Wärmespeicher oder Hausakku. Ohne Speicher bringt er bei der Wärmepumpe wenig.
Kann ich §14a und einen Wärmepumpentarif kombinieren? Der §14a-Rabatt betrifft das Netzentgelt, der Tarif den Strompreis des Versorgers – beides greift am selben (separaten) Zähler zusammen. Modul 1 und Modul 2 schließen sich dagegen gegenseitig aus.
Finden Sie heraus, welcher Tarif-Mix bei Ihrem Verbrauch am günstigsten ist: 👉 Wärmepumpen-Kosten berechnen
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