Solarpaket I und II: Was sich für Solarstrom geändert hat
Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und hat Photovoltaik an vielen Stellen entrümpelt – vom Balkonkraftwerk bis zum Mehrfamilienhaus. Zwei Dinge werden dabei bis heute durcheinandergebracht: Ein Teil des Pakets gilt noch gar nicht, und das viel diskutierte „Solarpaket II" ist etwas anderes als die EEG-Novelle, über die gerade der Bundestag berät.
Hier steht, was tatsächlich gilt – und was nicht.
Was aus dem Solarpaket I heute gilt
Für Balkonkraftwerke. Die Einspeisegrenze stieg von 600 auf 800 Watt. Die Anmeldung läuft nur noch über das Marktstammdatenregister, die separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Und ein alter Zähler darf übergangsweise rückwärts laufen, bis der Netzbetreiber einen modernen einbaut. Details im Ratgeber zum Balkonkraftwerk.
Für die Dachanlage. Weniger Bürokratie beim Netzanschluss, vereinfachte Direktvermarktung für alle, die mehr einspeisen als der feste Satz abdeckt, und ein einfacheres Repowering beim Modultausch.
Für Mehrfamilienhäuser. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG) erlaubt es, den Solarstrom im Haus zu verteilen, ohne die volle Belieferung der Bewohner übernehmen zu müssen. Für viele Vermieter und Eigentümergemeinschaften ist das der eigentliche Durchbruch – welches Modell wann passt, steht im Ratgeber zu PV im Mehrfamilienhaus.
Der Teil, der bis heute nicht gilt
Das Solarpaket I sieht für Dachanlagen ab 40 kW eine höhere Einspeisevergütung von zusätzlich 1,5 ct/kWh vor. Dieser Aufschlag ist bis heute nicht wirksam – er steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission, und die liegt nicht vor.
Praktisch heißt das: Die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Sätze enthalten diesen Aufschlag nicht. Wer eine größere Dachanlage plant, sollte mit den amtlichen Werten rechnen und die 1,5 ct als Möglichkeit behandeln, nicht als Einnahme. Für Inbetriebnahmen ab 1. August 2026 gelten bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh bis 10 kW, 6,66 ct/kWh bis 40 kW und 5,44 ct/kWh bis 100 kW. Was das für Ihre Anlage bedeutet, steht im Ratgeber zur Einspeisevergütung.
Solarpaket II: weiterhin nur eine Ankündigung
Ein zweites Paket wurde nach dem ersten in Aussicht gestellt – aber Stand September 2026 gibt es weder einen Gesetzentwurf noch einen Zeitplan. Nach dem Bruch der Koalition im November 2024 und der Neuwahl 2025 blieb das Vorhaben liegen; die Absicht, es weiterzuverfolgen, wurde bekräftigt, mehr nicht.
Im Gespräch sind seit Langem dieselben Themen: einfacherer Netzanschluss, bessere Regeln für Speicher, weniger Hürden für Anlagen im Bestand. Solange kein Referentenentwurf vorliegt, ist davon nichts planbar. Wer heute baut, sollte seine Rechnung nicht auf ein Solarpaket II stützen.
Nicht verwechseln: die EEG-Novelle 2027
Was gerade tatsächlich im Gesetzgebungsverfahren steckt, ist etwas anderes – und deutlich folgenreicher. Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf zur Änderung des EEG beschlossen; er ging am 14. August 2026 als Bundesrats-Drucksache 470/26 in den Bundesrat, der Bundestag befasst sich seit September 2026 damit.
Darin geht es unter anderem um die künftige Förderung von Neuanlagen. Beschlossenes Recht ist das nicht. Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat können ihn noch ändern. Was daran gesichert ist und was nicht, haben wir im Ratgeber Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? getrennt aufgeschrieben.
Der Unterschied ist für Ihre Entscheidung wichtig: Das Solarpaket II ist ein nicht existierender Entwurf, die EEG-Novelle ein laufendes Verfahren. Nur das zweite kann Ihre Konditionen in absehbarer Zeit verändern.
Was das für Sie heißt
Für heutige Anlagen gilt: Die Bedingungen aus dem Solarpaket I stehen, mit Ausnahme des Aufschlags für Anlagen ab 40 kW. Die Einspeisesätze sinken planmäßig halbjährlich um rund ein Prozent – das allein ist kein Grund zur Eile. Der Grund, nicht beliebig lange zu warten, liegt im laufenden EEG-Verfahren, nicht in der Degression.
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Häufige Fragen
Wann trat das Solarpaket I in Kraft? Am 16. Mai 2024.
Gilt das Solarpaket I vollständig? Nein. Der vorgesehene Aufschlag von 1,5 ct/kWh für Dachanlagen ab 40 kW ist mangels beihilferechtlicher Genehmigung der EU-Kommission bis heute nicht wirksam.
Gibt es schon ein Solarpaket II? Nein. Stand September 2026 existiert weder ein Referentenentwurf noch ein Zeitplan – nur die politische Absicht.
Ist die EEG-Novelle 2027 dasselbe wie Solarpaket II? Nein, das sind zwei verschiedene Vorhaben. Die EEG-Novelle ist seit dem Kabinettsbeschluss vom 29. Juli 2026 im parlamentarischen Verfahren; das Solarpaket II ist bisher nur angekündigt.
Was ist der wichtigste Punkt für Privatleute? Für Mieter das Balkonkraftwerk mit 800 Watt und der Wegfall der Doppelanmeldung, für Eigenheimbesitzer die Erleichterungen bei Anmeldung und Direktvermarktung, für Mehrfamilienhäuser die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Soll ich auf ein Solarpaket II warten? Auf einen Entwurf, den es nicht gibt, lässt sich nicht planen. Wer heute rechnet, rechnet mit den heute geltenden Sätzen.
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Stand: September 2026. Einspeisesätze und der Vorbehalt zum 1,5-ct-Aufschlag nach den amtlichen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur. Solarpaket I: Gesetz vom 16.05.2024. EEG-Novelle: Kabinettsbeschluss 29.07.2026, BR-Drs. 470/26 vom 14.08.2026 – laufendes Verfahren, kein geltendes Recht.