Solarpaket I und II: Was sich für Solarstrom geändert hat

Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten und hat Photovoltaik an vielen Stellen spürbar einfacher gemacht – vom kleinen Balkonkraftwerk bis zur Dachanlage und zum Mehrfamilienhaus. Hier steht, was drin ist, was es Ihnen bringt und was mit einem Solarpaket II noch kommen könnte.

Für Balkonkraftwerke

Der bekannteste Teil betrifft die Steckersolar-Geräte. Seit dem Solarpaket I gilt:

  • 800 Watt statt 600 dürfen ins Hausnetz eingespeist werden.
  • Die Anmeldung läuft nur noch über das Marktstammdatenregister – die separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Ein alter Zähler darf übergangsweise rückwärts laufen, bis der Netzbetreiber einen modernen einbaut.

Die Details dazu stehen im Ratgeber zum Balkonkraftwerk.

Für die Dachanlage

Auch für die klassische Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim gab es Erleichterungen:

  • Höhere Einspeisevergütung für größere Dachanlagen und weniger Bürokratie beim Netzanschluss.
  • Vereinfachte Direktvermarktung: Wer mehr einspeist, als der feste Satz abdeckt, kann den Strom unkomplizierter über den Markt verkaufen, ohne Strafzahlungen zu riskieren.
  • Weniger technische Hürden bei Anmeldung und Zertifikaten, dazu einfacheres Repowering (Austausch alter Module).

Für Mehrfamilienhäuser: die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Das ist die vielleicht wichtigste Neuerung für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann der Solarstrom vom Dach direkt an alle Parteien im Haus verteilt werden – ohne den komplizierten Aufwand des klassischen Mieterstroms. So lohnt sich ein Solardach endlich auch dort, wo viele Haushalte unter einem Dach wohnen – welches Modell für Vermieter wann passt, steht im Ratgeber zu Mieterstrom & PV im Mehrfamilienhaus.

Und Solarpaket II?

Ein zweites Paket ist angekündigt, aber Stand 2026 liegt noch kein fertiger Entwurf vor – es wird in der Branche diskutiert, mehr nicht. Im Gespräch sind weitere Erleichterungen beim Netzanschluss und bei Speichern. Gleichzeitig steht die Förderlandschaft politisch in Bewegung: Was mit der festen Einspeisevergütung ab 2027 passiert, lesen Sie im Ratgeber Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?.

Was das für Sie heißt

Der Einstieg in Solarstrom ist heute so einfach wie nie – ob mit dem Balkonkraftwerk zur Miete oder der großen Anlage auf dem eigenen Dach. Und weil die künftige Förderung politisch offen ist, sichert sich die heutigen Bedingungen, wer jetzt baut.

Häufige Fragen

Wann trat das Solarpaket I in Kraft? Am 16. Mai 2024.

Was ist der wichtigste Punkt für Privatleute? Für Mieter das einfachere Balkonkraftwerk, für Eigenheimbesitzer die Erleichterungen bei Anmeldung und Einspeisung, für Mehrfamilienhäuser die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Gibt es schon ein Solarpaket II? Nein, Stand 2026 ist es nur angekündigt und in Diskussion, ohne konkreten Gesetzentwurf.


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Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Unabhängig & kostenlos – wir verkaufen keine Anlagen, sondern rechnen ehrlich.

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