Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?
Kurz: Ja, das ist geplant – aber nicht rückwirkend, und wer rechtzeitig baut, ist auf der sicheren Seite. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat im August 2025 angekündigt, die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen abzuschaffen. Was das genau heißt und was Sie jetzt tun sollten, steht hier.
Was geplant ist
Nach einem Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium soll die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 kWp ab dem 1. Januar 2027 wegfallen. Statt eines festen Satzes soll überschüssiger Strom künftig über die sogenannte Direktvermarktung zu Marktpreisen verkauft werden. Die Begründung des Ministeriums: Private Solaranlagen rechnen sich heute auch ohne Förderung, und die feste Vergütung belastet den Haushalt mit Milliarden pro Jahr.
Der entscheidende Punkt: Bestandsschutz
Für alle, die schon eine Anlage haben oder sie bis Ende 2026 in Betrieb nehmen, gilt Bestandsschutz: Sie behalten den bei Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz – volle 20 Jahre garantiert. Die geplante Änderung trifft also nur neue Anlagen ab 2027, nicht die heutigen.
Damit wird aus der politischen Debatte ein sehr konkreter Zeitvorteil: Wer jetzt baut, sichert sich die verlässliche, staatlich garantierte Vergütung – bevor sie für Neuanlagen verschwindet. Was Ihnen der heutige Satz über 20 Jahre garantiert einbringt, rechnen Sie hier durch: Photovoltaik durchrechnen.
Ehrlich: noch ist nichts endgültig
Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Stand Juli 2026 liegt das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) weiter in der Ressortabstimmung zwischen dem Wirtschafts- und dem Umweltministerium – gestritten wird vor allem über genau diesen Wegfall der Vergütung für kleine Dachanlagen. Ministerin Reiche hat einen Kabinettsbeschluss mehrfach angekündigt, den Termin aber immer wieder verschoben; im Kabinett war die Reform bislang nicht. Dabei wird die Zeit knapp: Das aktuelle EEG läuft Ende 2026 aus. Zwei Dinge sind trotzdem klar: Die Richtung zeigt weg von der festen Förderung, und der Bestandsschutz für rechtzeitig gebaute Anlagen steht.
Und wenn die Vergütung wegfällt – lohnt sich PV dann noch?
Ja. Schon heute kommt der größere Teil des Gewinns nicht aus der Einspeisung, sondern aus dem Eigenverbrauch: Selbst genutzter Strom spart rund 35 ct pro Kilowattstunde, während die Einspeisung nur wenige Cent bringt. Fällt die feste Vergütung weg, wird Eigenverbrauch – mit Speicher, Wärmepumpe, E-Auto und dynamischem Tarif – einfach noch wichtiger. Die garantierte Vergütung ist heute das Sahnehäubchen mit Sicherheitsnetz; genau dieses Netz sichern Sie sich, wenn Sie vor 2027 bauen.
Häufige Fragen
Verliere ich meine Vergütung, wenn das Gesetz kommt? Nein. Bestehende und bis Ende 2026 in Betrieb genommene Anlagen genießen Bestandsschutz – der Satz gilt weiter für 20 Jahre.
Sollte ich jetzt bauen oder warten? Wer ohnehin plant, gewinnt durch eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 Planungssicherheit zum heutigen Satz. Warten bedeutet, auf die feste Vergütung möglicherweise zu verzichten.
Was ist Direktvermarktung? Der Verkauf Ihres Überschussstroms zum jeweiligen Marktpreis statt zu einem festen Satz – schwankender, aber mit passendem Tarif und Eigenverbrauch weiterhin wirtschaftlich.
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Stand: Juli 2026 – das Gesetzgebungsverfahren (EEG 2027) ist nicht abgeschlossen; die Regelungen können sich noch ändern.