Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?

Kurz: Nicht komplett abgeschafft – aber ab 2027 soll die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen durch eine deutlich abgesenkte Übergangsvergütung ersetzt werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte zunächst die vollständige Streichung angekündigt, ist im überarbeiteten Entwurf vom Juli 2026 aber zurückgerudert. Die Reform gilt aber nicht rückwirkend: Wer rechtzeitig baut, sichert sich den heutigen Satz für volle 20 Jahre – worauf es dabei ankommt, lesen Sie hier.

Was geplant ist

Nach dem überarbeiteten Referentenentwurf (Juli 2026) fällt die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen bis 25 kWp nicht ersatzlos weg, wird ab 2027 aber umgebaut: Statt des vollen festen Satzes gibt es zunächst eine abgesenkte Übergangsvergütung (bis zu 36 Monate) und einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh in den ersten vier Jahren. Der Volleinspeiser-Bonus entfällt. Ab 2030 wird die Direktvermarktung für alle Anlagen unter 7 kW verpflichtend. Die Begründung des Ministeriums: Private Solaranlagen rechnen sich heute auch ohne volle Förderung – vor allem über den Eigenverbrauch.

Der entscheidende Punkt: Bestandsschutz

Für alle, die schon eine Anlage haben oder sie bis Ende 2026 in Betrieb nehmen, gilt Bestandsschutz: Sie behalten den bei Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz – volle 20 Jahre garantiert. Die geplante Änderung trifft also nur neue Anlagen ab 2027, nicht die heutigen.

Damit wird aus der politischen Debatte ein sehr konkreter Zeitvorteil: Wer jetzt baut, sichert sich die verlässliche, staatlich garantierte Vergütung – bevor sie für Neuanlagen verschwindet. Was Ihnen der heutige Satz über 20 Jahre garantiert einbringt, rechnen Sie hier durch: Photovoltaik durchrechnen.

Ehrlich: noch ist nichts endgültig

Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Am 17. Juli 2026 hat das Wirtschaftsministerium eine überarbeitete Fassung in die Verbändeanhörung geschickt – mit ungewöhnlich kurzer Frist von nur drei Werktagen; ein Kabinettsbeschluss wird zeitnah erwartet. Bemerkenswert: Gegenüber dem ersten Plan (komplette Streichung) hat Reiche nachgegeben – die abgesenkte Übergangsvergütung ist das Ergebnis. Details können sich im weiteren Verfahren noch ändern, und die Zeit drängt: Das aktuelle EEG läuft Ende 2026 aus. Zwei Dinge bleiben trotzdem klar: Die Richtung zeigt weg von der vollen festen Förderung, und der Bestandsschutz für rechtzeitig gebaute Anlagen steht.

Und wenn die Vergütung wegfällt – lohnt sich PV dann noch?

Ja. Schon heute kommt der größere Teil des Gewinns nicht aus der Einspeisung, sondern aus dem Eigenverbrauch: Selbst genutzter Strom spart rund 35 ct pro Kilowattstunde, während die Einspeisung nur wenige Cent bringt. Fällt die feste Vergütung weg, wird Eigenverbrauch – mit Speicher, Wärmepumpe, E-Auto und dynamischem Tarif – einfach noch wichtiger. Die garantierte Vergütung ist heute das Sahnehäubchen mit Sicherheitsnetz; genau dieses Netz sichern Sie sich, wenn Sie vor 2027 bauen.

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Häufige Fragen

Wird die Einspeisevergütung wirklich komplett abgeschafft? Nach dem überarbeiteten Entwurf nicht: Für neue Anlagen ab 2027 ist statt der vollständigen Streichung eine abgesenkte Übergangsvergütung plus Direktvermarktungsbonus geplant. Die volle feste Vergütung für Neuanlagen läuft damit trotzdem aus.

Was bekomme ich für eine neue Anlage ab 2027? Nach aktuellem Stand eine abgesenkte Übergangsvergütung (bis zu 36 Monate) und einen Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh in den ersten vier Jahren – deutlich weniger als der heutige feste Satz.

Verliere ich meine Vergütung, wenn das Gesetz kommt? Nein. Bestehende und bis Ende 2026 in Betrieb genommene Anlagen genießen Bestandsschutz – der Satz gilt weiter für 20 Jahre.

Sollte ich jetzt bauen oder warten? Wer ohnehin plant, gewinnt durch eine Inbetriebnahme bis Ende 2026 Planungssicherheit zum heutigen, höheren Satz. Warten bedeutet, auf die volle feste Vergütung zu verzichten.

Was ist Direktvermarktung? Der Verkauf Ihres Überschussstroms zum jeweiligen Marktpreis statt zu einem festen Satz – schwankender, aber mit passendem Tarif und Eigenverbrauch weiterhin wirtschaftlich.

Was passiert nach 20 Jahren, wenn die Vergütung ausläuft? Dann lohnt sich der Weiterbetrieb fast immer über den Eigenverbrauch – wie, steht im Ratgeber PV-Anlage nach Ende der Einspeisevergütung.


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Stand: 21. Juli 2026 – der überarbeitete Referentenentwurf (EEG 2027) ist am 17.07.2026 in die Verbändeanhörung gegangen; das Verfahren ist nicht abgeschlossen, die Regelungen können sich noch ändern.

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Unabhängig & kostenlos – wir verkaufen keine Anlagen, sondern rechnen ehrlich.

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