Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung? PV im Mehrfamilienhaus
Ein Solardach lohnt sich längst nicht nur überm Einfamilienhaus – auch über dem Mehrfamilienhaus wird es zum Geschäftsmodell für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Seit 2024 gibt es dafür ein deutlich einfacheres Modell neben dem klassischen Mieterstrom. Hier steht, welches wann passt.
Drei Modelle im Überblick
- Klassischer Mieterstrom (§ 42a EnWG): Der Vermieter liefert den Mietern eine echte Vollversorgung – Solarstrom plus zugekaufter Reststrom – und bekommt dafür den staatlichen Mieterstromzuschlag. Dafür trägt er den vollen Abrechnungs- und Verwaltungsaufwand.
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (§ 42b EnWG, seit Mai 2024): Verteilt wird nur der tatsächlich erzeugte Solarstrom an die teilnehmenden Parteien. Der Betreiber muss keinen Reststrom liefern und nicht die Vollversorgung garantieren – das spart enorm viel Aufwand. Dafür entfällt der Zuschlag.
- Energy Sharing (§ 42c EnWG, ab Juni 2026): Das neueste Modell, mit dem sich Solarstrom künftig auch über mehrere Gebäude oder im Quartier teilen lässt.
Der Mieterstromzuschlag
Nur beim klassischen Modell gibt es ihn. Er liegt 2026 je nach Anlagengröße grob zwischen 1,7 und 2,7 ct/kWh – am höchsten für kleine Anlagen bis 10 kWp, niedriger für größere. Der Satz sinkt monatlich leicht (Degression), ist nach Inbetriebnahme aber 20 Jahre garantiert. Gezahlt wird er auf den an die Mieter gelieferten Solarstrom.
Welches Modell sich lohnt
Die Faustregel hängt an der Zahl der Wohneinheiten:
- Kleine Objekte (etwa 3 bis 6 Wohneinheiten): meist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Die festen Kosten für Abrechnung und Verwaltung beim klassischen Mieterstrom fressen den Zuschlag hier oft wieder auf.
- Ab rund 6 bis 8 Wohneinheiten kippt das Verhältnis zugunsten des klassischen Mieterstroms: Dann trägt der Zuschlag den höheren Aufwand.
Für die meisten privaten Vermieter und WEGs ist der einfachere Weg über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung die attraktivere Wahl.
Was es bringt – ein Beispiel
Ein Mehrfamilienhaus mit 12 Parteien und einer 30-kWp-Anlage kommt auf grob 7,5 % Rendite bei rund 13 Jahren bis zur Amortisation. Für die Mieter sind es rund 170 € Ersparnis pro Jahr und Partei – sie zahlen auf ihren Solaranteil etwa 22 statt 38 ct/kWh. Das ist ein echtes Win-win: Der Vermieter erzielt eine solide Rendite und macht die Wohnung attraktiver, die Mieter bekommen günstigeren Strom. Ob sich ein Solardach über Ihrem Objekt trägt, rechnen Sie mit echten Werten durch: Photovoltaik durchrechnen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zu klassischem Mieterstrom? Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung liefern Sie nur den Solarstrom, nicht die Vollversorgung – das spart Aufwand, kostet aber den Zuschlag.
Lohnt sich PV im Mehrfamilienhaus überhaupt? Ja, meist mit solider Rendite – und die Mieter sparen mit. Das genaue Modell hängt an der Zahl der Einheiten.
Was bringt die neue Gebäudeversorgung Mietern? Günstigeren Strom vom eigenen Dach, ohne den Anbieter wechseln zu müssen.
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