PV-Anlage anmelden: Schritt für Schritt
Keine Sorge, das klingt bürokratischer, als es ist: Eine Solaranlage anmelden sind im Kern vier Schritte – und das meiste davon erledigt Ihr Installateur. Selbst machen müssen Sie nur die Registrierung im Marktstammdatenregister, und die dauert wenige Minuten. Wichtig ist nur: ohne Anmeldung gibt es keine Einspeisevergütung – und im Zweifel ein Bußgeld.
Schritt 1: Beim Netzbetreiber anmelden (vor der Installation)
Noch vor dem Aufbau stellt Ihr Fachbetrieb – meist per Vollmacht – das Anschlussbegehren beim Netzbetreiber. Das ist kostenlos. Bei Anlagen bis 30 kW am bestehenden Hausanschluss muss der Netzbetreiber innerhalb eines Monats reagieren; meldet er sich nicht, dürfen Sie die Anlage auch ohne gesonderte Zustimmung anschließen (§8 EEG). Seit 2025 läuft das über ein digitales Portal.
Schritt 2: Installation und Inbetriebnahme
Der Fachbetrieb baut die Anlage auf und nimmt sie in Betrieb. Dabei entsteht das Inbetriebnahmeprotokoll mit den Anlagendaten und dem genauen Datum – heben Sie es gut auf, es ist Ihr zentraler Nachweis.
Schritt 3: Zählertausch
Ihr alter Zähler wird gegen einen Zweirichtungszähler getauscht, der Bezug und Einspeisung getrennt misst. Den stellt der Messstellenbetreiber – Sie mieten ihn, kaufen ihn nicht. Die Kosten sind gedeckelt und liegen je nach Zählertyp bei rund 25 bis 40 € im Jahr. Ab einer Anlagenleistung von 7 kWp ist dabei ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorgeschrieben – welche Pflichtgrenzen und Kosten gelten, steht im Ratgeber zum Smart Meter.
Schritt 4: Im Marktstammdatenregister registrieren (das machen Sie selbst)
Der einzige Schritt, den Sie selbst übernehmen – aber ein einfacher: Registrieren Sie die Anlage online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Das dauert wenige Minuten. Versäumen Sie die Frist, verlieren Sie den Vergütungsanspruch für diese Zeit – ohne gültigen Eintrag gibt es keine EEG-Vergütung.
Und das Finanzamt?
Für die normale Anlage bis 30 kWp müssen Sie beim Finanzamt gar nichts anmelden – dank Nullsteuersatz und Steuerbefreiung. Erst darüber oder bei gewerblicher Nutzung wird eine steuerliche Erfassung nötig. Mehr im Ratgeber Photovoltaik und Steuer.
Was passiert, wenn Sie es vergessen?
Ohne vollständige Anmeldung bei Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister drohen ein Bußgeld und der Verlust der Einspeisevergütung. Weil der Fachbetrieb den Löwenanteil übernimmt, ist das aber leicht vermeidbar – achten Sie nur selbst auf die MaStR-Frist.
Häufige Fragen
Muss ich die Anlage selbst anmelden? Beim Netzbetreiber übernimmt das meist der Installateur. Die Registrierung im Marktstammdatenregister machen Sie selbst – online, in wenigen Minuten.
Bis wann muss die MaStR-Anmeldung erfolgen? Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Am besten gleich erledigen.
Was kostet die Anmeldung? Die Anmeldung selbst ist kostenlos. Kosten entstehen nur für den Netzanschluss bzw. den gemieteten Zähler (rund 25–40 €/Jahr).
Und beim Balkonkraftwerk? Da genügt allein die MaStR-Registrierung – eine Netzbetreiber-Anmeldung ist nicht nötig (mehr dazu).
Bevor es losgeht: Rechnen Sie durch, was Ihre Anlage über 20 Jahre einbringt. 👉 Photovoltaik durchrechnen
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