Photovoltaik und Steuer 2026: Was Sie wirklich zahlen müssen

Die gute Nachricht vorweg: Für eine normale Solaranlage auf dem Eigenheim ist PV heute praktisch steuerfrei – und ohne Papierkram. Kein Mehrwertsteuer-Aufschlag beim Kauf, keine Einkommensteuer auf den Ertrag, keine Anmeldung beim Finanzamt. Solange Ihre Anlage unter 30 Kilowatt Peak bleibt – und das tun fast alle Einfamilienhaus-Dächer – müssen Sie sich um Steuern kaum Gedanken machen.

0 % Mehrwertsteuer beim Kauf

Seit 2023 gilt der Nullsteuersatz: Auf Kauf und Installation einer PV-Anlage bis 30 kWp fällt keine Mehrwertsteuer an. Das gilt nicht nur für die Module, sondern für alle wesentlichen Teile – Wechselrichter, Batteriespeicher, Montagesystem und die Installation. Der Nettopreis ist der Bruttopreis; die 19 % entfallen komplett. Bei einer Anlage für 15.000 € sparen Sie so von vornherein rund 2.850 €. Wer behauptet, PV werde nicht mehr gefördert, irrt damit: Genau dieser Vorteil ist – ganz ohne Antrag – die beste Förderung, die es gibt.

Keine Einkommensteuer im Betrieb

Auch die Erträge sind steuerfrei: Seit 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit. Das betrifft sowohl die Einspeisevergütung als auch den Eigenverbrauch. Sie müssen die Anlage nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben – kein Ausfüllen von Anlagen, keine Gewinnermittlung.

Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Grenze pro Einheit: 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, bis zu insgesamt 100 kWp pro Person.

Kein Papierkram beim Finanzamt

Was früher viele abgeschreckt hat, fällt heute weg. Für die steuerbefreite Anlage brauchen Sie:

  • keine Anmeldung beim Finanzamt und keinen Fragebogen,
  • keine Steuernummer für die PV-Anlage,
  • keine Umsatzsteuer- und keine Gewerbesteuer.

Das Einzige, was bleibt, ist die einmalige Registrierung im Marktstammdatenregister – und das ist keine Steuer, sondern nur eine Meldung.

Die 30-kWp-Grenze

Sie ist die entscheidende Zahl. Darunter ist alles automatisch steuerfrei. Darüber wird die Anlage wieder einkommen- und umsatzsteuerpflichtig, mit entsprechendem Aufwand. Für ein volles Einfamilienhaus-Dach ist das kein Thema – dort liegen die Anlagen meist zwischen 8 und 20 kWp. Selbst ein großzügig ausgelegtes Dach bleibt in aller Regel unter der Grenze.

Mehrfamilienhaus und mehrere Anlagen: die genauen Grenzen

Die 30-kWp-Grenze gilt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit – bei einem Einfamilienhaus also 30 kWp, bei einem Zweifamilienhaus 2 × 30 kWp und so weiter. Angehoben wurde sie zum 1. Januar 2025 (vorher 15 kWp je Einheit), und zwar für Anlagen, die ab 2025 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert wurden. Wer sein Mehrfamilienhaus schon 2023 oder 2024 bestückt hat, bleibt bei den alten 15 kWp je Einheit – ein Punkt, den viele Übersichten unterschlagen.

Eine zweite Grenze deckelt das Ganze: Über alle Anlagen eines Steuerpflichtigen zusammen sind höchstens 100 kWp begünstigt. Und das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag – wer sie überschreitet, verliert die Steuerbefreiung für sämtliche Anlagen, nicht nur für den überschießenden Teil. Bei 110 kWp sind also nicht 100 kWp steuerfrei, sondern gar keine. Wer mehrere Dächer betreibt, sollte hier genau rechnen. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 72 EStG.

Und die Umsatzsteuer? Weil der Kauf ohnehin mit 0 % läuft, bleiben die meisten Betreiber in der Kleinunternehmerregelung – dann fällt auch auf den eingespeisten und selbst verbrauchten Strom keine Umsatzsteuer an, und die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Ehrlich: wann Sie doch genauer hinschauen sollten

In ein paar Fällen lohnt der Blick zum Steuerberater: wenn Ihre Anlage die 30 kWp überschreitet, wenn Sie sie über eine Firma oder rein gewerblich betreiben, oder bei größeren Mehrfamilienhäusern. Für den Standardfall Eigenheim gilt aber: entspannt zurücklehnen. (Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung.)

Häufige Fragen

Muss ich meine PV-Anlage in der Steuererklärung angeben? Bei Anlagen bis 30 kWp nein – Einspeisung und Eigenverbrauch sind steuerfrei.

Zahle ich beim Kauf Mehrwertsteuer? Nein, bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz – auch auf Speicher und Installation.

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung? Für die normale Hausanlage nicht. Keine Steuernummer, kein Gewerbe.

Und wenn meine Anlage größer als 30 kWp ist? Dann greift die automatische Befreiung nicht mehr – hier sollten Sie einen Steuerberater einbeziehen.


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Stand: Juli 2026

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Unabhängig & kostenlos – wir verkaufen keine Anlagen, sondern rechnen ehrlich.

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