Einspeisevergütung: Ab 2027 soll die feste 20-Jahre-Garantie fallen – jetzt noch sichern
Die wichtigste Nachricht zuerst: Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle beschlossen. Danach soll die feste, über 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen ab 2027 wegfallen und durch ein marktnäheres Modell ersetzt werden (Stand: Gesetzentwurf – vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht vom Bundestag; der genaue Ausgang kann sich ändern). Wer sich diese planbare, feste Vergütung noch sichern will, sollte die Anlage bis Ende 2026 ans Netz bringen. Dann gilt der heutige Satz volle 20 Jahre – unabhängig davon, was danach für Neuanlagen kommt.
Was ab 2027 wegfallen soll – und was nicht
Heute funktioniert die Einspeisevergütung einfach und verlässlich: Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde bekommen Sie einen festen Satz, und dieser Satz ist ab dem Tag der Inbetriebnahme 20 Jahre lang garantiert. Genau diese feste Garantie steht mit der geplanten EEG-Reform zur Debatte – für Anlagen, die ab 2027 neu in Betrieb gehen, soll sie einem marktabhängigen Modell weichen. An ihre Stelle soll dem Entwurf zufolge eine deutlich niedrigere, befristete Übergangszahlung treten, ergänzt um einen befristeten Bonus – die man allerdings aktiv über die Direktvermarktung abrufen müsste. Verlässlich über 20 Jahre planbar wie heute wäre die Einspeisung damit jedenfalls nicht mehr. Wie das genau ausgestaltet wird, ist noch offen.
Wichtig zur Beruhigung: Wer seine Anlage noch 2026 ans Netz bringt, ist davon nicht betroffen – deren Vergütung läuft die vollen 20 Jahre wie zugesagt weiter (Bestandsschutz). Entscheidend ist dabei der Tag der Inbetriebnahme, also der tatsächliche Netzanschluss – nicht schon die Bestellung oder Anmeldung. Wer etwa im Dezember 2026 bestellt, aber erst Anfang 2027 angeschlossen wird, fiele bereits unter das neue Recht. Es geht also ausschließlich um Neuanlagen ab 2027. Den aktuellen politischen Stand lesen Sie im Detail unter Wird die Einspeisevergütung abgeschafft?.
Was Sie sich heute noch sichern
Für neue Anlagen bis 10 kWp liegt die feste Einspeisevergütung 2026 bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) und 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Zum 1. August 2026 sinken diese Sätze durch die reguläre halbjährliche Degression – die im Gesetz festgeschrieben ist (§ 49 EEG 2023) und keine neue Gesetzesänderung darstellt – auf amtlich 7,70 bzw. 12,22 ct/kWh (Bundesnetzagentur, seit 1. August 2026); die Bundesnetzagentur hat die amtlichen Werte zum 1. August 2026 bestätigt. Diese planmäßige Senkung ist mit weniger als einem Zehntel Cent aber winzig und für sich genommen kein Grund zur Eile. Der eigentliche Grund, nicht zu lange zu warten, ist der drohende Wegfall der 20-Jahre-Garantie ab 2027.
Teileinspeisung oder Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung – dem Normalfall im Eigenheim – verbrauchen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz; dafür gilt der niedrigere Satz. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte erzeugte Strom ins Netz, Ihren Haushaltsstrom beziehen Sie weiter vom Versorger; dafür ist der Satz fast doppelt so hoch. Welche Variante sich lohnt, hängt an Ihrem Eigenverbrauch: Wer viel selbst nutzt, etwa mit Wärmepumpe oder E-Auto, fährt mit Teileinspeisung fast immer besser. Denn jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart rund 27 Cent teuren Netzstrom – deutlich mehr, als die Einspeisung je einbringt.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir eine 8-kWp-Anlage, die im Jahr etwa 8.000 kWh erzeugt. Bei Teileinspeisung mit rund 70 % Einspeiseanteil gehen ungefähr 5.600 kWh ins Netz – zum amtlichen August-Satz von 7,70 ct macht das etwa 430 € Einspeisevergütung im Jahr, über die 20 Jahre also grob 8.600 €. Dazu kommt der eigentliche Gewinn: die 2.400 selbst verbrauchten Kilowattstunden, die je ~27 ct Netzstrom ersetzen, sparen noch einmal rund 650 € jährlich. Bei reiner Volleinspeisung wären es zwar 8.000 kWh × 12,22 ct ≈ 980 € im Jahr – dafür entfällt die viel wertvollere Eigenverbrauchs-Ersparnis. Für die meisten Eigenheime gewinnt deshalb die Kombination aus hohem Eigenverbrauch und Teileinspeisung. (Für größere Dächer: Bei 10–40 kWp liegen die Sätze bis Juli bei 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh und sinken im August ebenfalls um rund ein Prozent.)
Was bringt Ihre Anlage konkret?
Wie viel am Ende zusammenkommt, hängt an Dachgröße, Ausrichtung, Verschattung, Ihrem Verbrauch und der Eigenverbrauchsquote – Faustregeln führen hier schnell in die Irre. Am belastbarsten rechnen Sie es mit Ihren echten Zahlen durch: Photovoltaik-Rechner. Ob sich die Anlage insgesamt trägt, ordnet außerdem der Ratgeber Lohnt sich Photovoltaik 2026? ein.
Häufige Fragen
Fällt die Einspeisevergütung 2027 weg? Das Kabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen. Danach soll die feste, 20-jährige Vergütung für neue Anlagen ab 2027 wegfallen und einem marktnäheren Modell mit einer reduzierten, befristeten Übergangszahlung weichen (noch nicht beschlossen, kann sich ändern). Bestehende Anlagen behalten ihre Vergütung über die vollen 20 Jahre; maßgeblich ist die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung.
Was heißt das für mich? Wer die feste Vergütung noch mitnehmen möchte, sollte die Anlage bis Ende 2026 in Betrieb nehmen – dann ist der Satz 20 Jahre garantiert.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026? Bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh (Teil-) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) bis Juli, ab 1. August 2026 amtlich 7,70 bzw. 12,22 ct/kWh (Bundesnetzagentur).
Teil- oder Volleinspeisung – was lohnt sich? Im Eigenheim meist die Teileinspeisung mit hohem Eigenverbrauch, weil selbst genutzter Strom mehr spart, als die Einspeisung einbringt. Volleinspeisung lohnt vor allem ohne nennenswerten Eigenverbrauch.
Verwandt: Wird die Einspeisevergütung abgeschafft? · Lohnt sich Photovoltaik 2026? · Photovoltaik-Förderung
Stand: Juli 2026 – EEG-Reform 2027 (Wegfall der festen 20-Jahre-Garantie für Neuanlagen): am 29.07.2026 vom Bundeskabinett beschlossen, damit Regierungsentwurf. Noch nicht Gesetz – es fehlen Bundestag (voraussichtlich September), Bundesrat, EU-Kommission und die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Feb–Juli-Sätze bis 10 kWp (7,78 / 12,34 ct) amtlich; August-Sätze bis 10 kWp (7,70 / 12,22 ct) seit 1. August 2026 amtlich (Bundesnetzagentur); sie entsprechen exakt der 1-%-Halbjahresdegression nach § 49 EEG 2023.