Negative Strompreise erklärt: Wie die Strombörse funktioniert

An 573 Stunden war der deutsche Börsenstrompreis 2025 negativ – so oft wie nie zuvor. 2024 waren es 457 Stunden, 2016 erst 97. Der Trend ist eindeutig, und er hat direkte Folgen: für Betreiber von Solaranlagen, für Haushalte mit dynamischem Tarif und für die Frage, ob sich ein Speicher lohnt.

Was dabei fast immer falsch verstanden wird: Ein negativer Börsenpreis bedeutet nicht, dass Sie Geld fürs Stromverbrauchen bekommen. Warum nicht, steht weiter unten – zuerst die Mechanik.

Wie der Strompreis an der Börse entsteht

Ein großer Teil des deutschen Stroms wird an der EPEX Spot gehandelt. Entscheidend ist der Day-Ahead-Markt: Dort wird am Mittag für jeden Zeitabschnitt des Folgetags ein Preis festgelegt – seit 2025 nicht mehr stündlich, sondern viertelstündlich.

Der Preis entsteht nach dem Prinzip der Merit-Order. Alle Kraftwerke bieten mit ihren laufenden Kosten an, sortiert von billig nach teuer: erst Wind und Sonne (Grenzkosten praktisch null), dann Kernkraft und Braunkohle, dann Steinkohle, zuletzt Gas. Aufgefüllt wird, bis die Nachfrage gedeckt ist – und das letzte, teuerste noch benötigte Kraftwerk setzt den Preis für alle.

Daraus folgt der ganze Rest: Je mehr billiger Wind- und Solarstrom im Netz ist, desto weiter unten in dieser Reihe endet die Auffüllung – und desto niedriger der Preis für alle.

Warum der Preis unter null rutscht

An sonnigen, windigen Tagen mit geringer Nachfrage – ein Feiertagsmittag im Mai ist der Klassiker – ist mehr Strom da, als gebraucht wird. Jetzt müsste jemand abschalten. Dass es trotzdem oft günstiger ist weiterzulaufen, hat drei Gründe:

Abschalten kostet Geld. Ein Kohle- oder Gasblock lässt sich nicht per Knopfdruck stoppen und Stunden später wieder starten. An- und Abfahren kostet Brennstoff und Material – ein paar Stunden Verlust hinzunehmen kann billiger sein.

Manche Erzeuger verdienen auch bei negativen Preisen. Wer eine Förderung je erzeugter Kilowattstunde bekommt, hat einen Anreiz weiterzuproduzieren, solange die Förderung größer ist als der Verlust am Markt. Genau diesen Anreiz hat der Gesetzgeber mit § 51 EEG gekappt.

Es gibt Muss-Einspeisung. Kraft-Wärme-Kopplung, die gerade Wärme liefern muss, oder Anlagen mit Netzstabilitätsaufgaben laufen weiter, unabhängig vom Preis.

Damit dreht der Preis ins Minus: Erzeuger zahlen dafür, dass jemand ihren Strom abnimmt.

Der Haken: Ein negativer Preis kommt nicht bei Ihnen an

Hier wird es konkret – und hier hört fast jede andere Erklärung auf. Der Börsenpreis ist nur ein Bestandteil Ihres Strompreises. Alles andere läuft weiter, auch wenn die Börse ins Minus dreht:

Bestandteil typischer Wert (netto)
Netzentgelt (bundesweiter Median 2026) 7,16 ct/kWh
Konzessionsabgabe (Gemeinde bis 500.000 Einwohner) 1,99 ct/kWh
Stromsteuer (Haushalte, unverändert 2026) 2,05 ct/kWh
Summe der festen Bestandteile 11,20 ct/kWh

Steht der Börsenpreis bei −5 ct/kWh, zahlen Sie also immer noch 6,20 ct netto, mit Mehrwertsteuer rund 7,4 ct brutto – plus die Grundgebühr Ihres Anbieters.

Damit Ihr Preis tatsächlich unter null fällt, müsste der Börsenpreis unter rund −11,2 ct/kWh rutschen. Das kommt vor, aber selten. Der Regelfall bei negativen Preisen ist nicht „Geld zurück", sondern „außergewöhnlich billige Kilowattstunden".

Wichtig dabei: Das Netzentgelt in dieser Rechnung ist ein Median. Es reicht bundesweit von 2,46 bis 17,39 ct/kWh, je nach Netzbetreiber – Ihre persönliche Schwelle liegt entsprechend höher oder tiefer. 👉 Netzentgelt für Ihre PLZ prüfen

Wer wirklich profitiert

Trotzdem sind diese Stunden bares Geld wert – für zwei Gruppen:

Haushalte mit dynamischem Tarif. Nur wer die Börsenpreise weitergereicht bekommt, sieht die günstigen Stunden überhaupt. Beim Festtarif merken Sie von 573 negativen Stunden nichts. Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem – siehe Smart-Meter-Pflicht. Ob sich das für Ihren Verbrauch rechnet, steht im Ratgeber zum dynamischen Stromtarif.

Wer Verbrauch verschieben kann. Ein Speicher, eine Wärmepumpe mit Pufferspeicher oder ein E-Auto, das mittags lädt statt abends, verwandelt Überschuss in Ersparnis. Der Wert steckt nicht im negativen Preis selbst, sondern in der Differenz zwischen billiger Mittagsstunde und teurer Abendstunde – und die ist an solchen Tagen besonders groß.

Für Betreiber einer Solaranlage hat die Sache eine Kehrseite: In genau diesen Stunden entfällt die Einspeisevergütung. Was das für Ihre Anlage bedeutet und ab welchem Inbetriebnahmedatum es Sie trifft, steht in Negative Preise und Ihre Einspeisevergütung.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Haushalt wirklich Geld, wenn der Preis negativ ist? In aller Regel nicht. Netzentgelt, Konzessionsabgabe und Stromsteuer summieren sich auf rund 11 ct/kWh und laufen weiter. Erst unterhalb dieser Schwelle würde Ihr Preis tatsächlich negativ.

Wie oft kommt das vor? 2025 an 573 Stunden, 2024 an 457, 2016 an 97. Das ist ein klarer Aufwärtstrend, getrieben vom Zubau bei Sonne und Wind.

Wann treten negative Preise auf? Meist mittags zwischen Frühjahr und Sommer, bei viel Sonne, kräftigem Wind und geringer Nachfrage – Wochenenden und Feiertage sind überrepräsentiert.

Warum schalten die Kraftwerke nicht einfach ab? Weil An- und Abfahren teuer ist, weil manche Anlagen Wärme liefern müssen und weil geförderte Erzeuger lange auch bei Minuspreisen verdient haben. Letzteres hat der Gesetzgeber inzwischen eingeschränkt.

Ist das schlecht für die Energiewende? Es zeigt, dass zeitweise mehr grüner Strom verfügbar ist als Bedarf. Das ist der eigentliche Grund, warum Speicher und flexibler Verbrauch wirtschaftlich immer interessanter werden.

Wie hängt das mit dem Smart Meter zusammen? Dynamische Tarife setzen ein intelligentes Messsystem voraus, weil viertelstundengenau abgerechnet werden muss. Ohne das bleibt der Festtarif.


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Verwandt: Dynamischer Stromtarif · Negative Preise & Ihre Einspeisevergütung · Smart-Meter-Pflicht · Lohnt sich ein Stromspeicher? · Netzentgelte einfach erklärt

Stand: September 2026. Stundenzahlen negativer Preise: Day-Ahead-Auswertung (SMARD/Bundesnetzagentur). Netzentgelt-Median aus eigener Auswertung von 524 Netzbetreiber-Preisblättern, netto. Konzessionsabgabe nach § 2 Abs. 2 KAV, Stromsteuer nach StromStG (Regelsatz Haushalte 2026 unverändert 2,05 ct/kWh; die Senkung auf 0,05 ct gilt nur für produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft).

Zuletzt aktualisiert: September 2026 · Unabhängig & kostenlos – wir verkaufen keine Anlagen, sondern rechnen ehrlich.

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